Anerkennung von Vorbildungen
Teilnehmer*innen an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.
Mitglieder eines HBRS-Vereins können sich hier über das VereinsLogin einloggen und dann einen Prüfantrag stellen.